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BGH, 17.04.1996 - 5 StR 93/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zum Unterlassen einer Abgabe der Jahressteuererklärungen - Zur Abgabe fehlerhafter Jahressteuererklärungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 53
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.01.1993 - 5 StR 605/92
Aufhebung eines Urteils wegen zu großem Schuldumfang - Vorliegen einer …
Auszug aus BGH, 17.04.1996 - 5 StR 93/96
Daß die Strafkammer bei der Lohnsteuerhinterziehung teilweise von einem zu hohen Steuersatz ausgeht (28,2 % anstelle von 22 %, BGHSt 38, 235 [BGH 17.03.1992 - 4 StR 367/91]; BGH wistra 1993, 148), hat sich bei Berücksichtigung der ausgesprochen niedrigen Einzelstrafen nicht ausgewirkt. - BGH, 01.11.1995 - 5 StR 535/95
Steuerhinterziehung, Verhältnis zwischen Umsatzsteuervoranmeldung und …
Auszug aus BGH, 17.04.1996 - 5 StR 93/96
Daß das Landgericht nur von den Umsatzsteuervoranmeldungen und nicht von der Jahressteuererklärung (vgl. BGH wistra 1996, 105) ausgegangen ist, hat sich im Ergebnis nicht zum Nachteil des Angeklagten ausgewirkt; eine Verurteilung wegen Unterlassens der Abgabe der Jahressteuererklärungen oder wegen Abgabe fehlerhafter Jahressteuererklärungen ist nicht erfolgt. - BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91
Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren
Auszug aus BGH, 17.04.1996 - 5 StR 93/96
Daß die Strafkammer bei der Lohnsteuerhinterziehung teilweise von einem zu hohen Steuersatz ausgeht (28,2 % anstelle von 22 %, BGHSt 38, 235 [BGH 17.03.1992 - 4 StR 367/91]; BGH wistra 1993, 148), hat sich bei Berücksichtigung der ausgesprochen niedrigen Einzelstrafen nicht ausgewirkt.
- BGH, 03.12.2007 - 5 StR 504/07
Berechnungsdarstellung und Schätzung beim Vorenthalten von …
Dies ist bei Serienstraftaten (vgl. BGH, Beschluss vom 17. April 1996 - 5 StR 93/96) und bei anderen im Wesentlichen gleich gelagerten Taten (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 264) regelmäßig nicht der Fall (…vgl. BGHR StGB § 53 Abs. 2 Nichteinbeziehung 3). - BGH, 19.12.2000 - 5 StR 490/00
Besonders schwerer Fall der Untreue; Strafzumessung
Diese könnten abgesehen davon auch deshalb keinen Bestand haben, weil die Anwendung des § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB in wesentlich gleich gelagerten Fällen bei Bestimmung der Gesamtsanktion fernliegt (vgl. BGH, Beschluß vom 17. April 1996 - 5 StR 93/96 -) und für sich die Besorgnis begründet, daß sich der Tatrichter auch insoweit rechtsfehlerhaft von dem Gedanken hat leiten lassen, dem Angeklagten in jedem Fall eine Bewährungschance einräumen zu wollen (vgl. BGHSt 29, 319, 320).